Zweck der Nordheim-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens und mildtätiger Zwecke.
Ihren Zweck verwirklicht die Stiftung vor allem durch die Unterstützung der Heilbehandlung von Kranken aus dem In- und Ausland – und zwar durch die Übernahme nicht von Dritten gedeckter Behandlungskosten.Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnutzige und mildtätige Zwecke. Die Stiftungist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Den vollständigen Text der Satzung der Nordheim-Stiftung können Sie hier downloaden.